Gemäß des Hinweisgeberschutzgesetz nach der Richtlinie (EU) 2019/1937 (Hinweisgeberrichtlinie) haben alle, die für uns arbeiten oder mit unseren Firmen (u. a. Anton Müsing Tiefbau GmbH, Anton Müsing Bau- & Maschinenservice GmbH, Anton Müsing Grundstücks GmbH) in Verbindung stehen das Recht auf besonderen Schutz, wenn Sie Missstände oder Verstöße melden. Hier informieren wir darüber, wie du intern oder extern Hinweise an uns übermitteln und dabei wahlweise deine Anonymität waren kannst.
Hinweise können auf verschiedene Arten an uns übermittelt werden:
Wir haben uns selbst dazu verpflichten, allen Hinweisen (und ggf. Beschwerden) im Sinne eines formalisierten Prozesses fair, nachvollziehbar und systematisch nachzugehen. In Kürze bedeutet das:
Hinweisgeberschutzgesetz auf WikipediaHinweisgeberrichtlinie auf WikipediaBundesamt für Justiz: Allg. Informationen zur externen MeldestelleBundesamt für Justiz: Zuständigkeiten verschiedener externer Meldestellen
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